Kütahya Provinzdirektion für Kultur- und Tourismus

Tassenmacher-Abkommen

Am 13. Juli 1766 unterzeichneten der Oberste Hofmarschall für ganz Anatolien, Salih Ağa, der Lehrmeister Feyzizade Muhyiddin Efendi und die Angehörigen des anatolischen Diwans İbrahim Çavuş und Abdülkadir Çavuş im Amtssitz des Kütahyaer Gouverneurs Ali Pascha einen Vertrag. Es handelte sich um ein Abkommen zwischen den Meistern und den Gesellen der Tassenmacherzunft von Kütahya. Demnach sollten die Gesellen von insgesamt 24 Manufakturen für hundert reinste Tassen vierzig Silberlinge (Akçe) erhalten. Ein Geselle sollte am Tag 150 reinste Tassen bearbeiten. Die Meister sollten den Gesellen dafür sechzig Silberlinge zahlen. Die Lehrlinge würden für hundert einfache Tassen 24 Silberlinge erhalten. Hundert reinste Tassen sollten für vier Silberlinge poliert werden. Der Aufstieg vom Lehrling zum Gesellen oblag der Entscheidung der Meister. Die Gesellen und die Lehrlinge verpflichteten sich ausserdem, sich an diese Regelungen zu halten; sie verzichteten überdies auf weitere Forderungen. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass ausser den bestehenden 24 Manufakturen keine weiteren eröffnet werden sollten. Aufgrund dieser Regelungen wird dieses Abkommen gemeinhin als ältester Tarifvertrag der Welt angesehen.